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Praxiszeiten
Termine nur nach Vereinbarung, auch außerhalb
der Praxiszeiten möglich!
Unsere Praxis ist zu folgenden Zeiten besetzt:
| Montags |
8.00 - 15.00 Uhr |
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| Dienstags |
8.00 - 14.00 Uhr |
15.00 - 19.00 Uhr |
| Mittwochs |
8.00 - 13.00 Uhr |
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| Donnerstags |
8.00 - 14.00 Uhr |
15.00 - 19.00 Uhr |
| Freitags |
8.00 - 13.00 Uhr |
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| Samstags |
8.00 - 12.00 Uhr |
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Ersttermin:
Zu Ihrem ersten Termin bringen Sie bitte die medizinischen
Befunde der Vorbehandler soweit möglich
mit. Bitte laden Sie sich unseren Anamnesebogen herunter und
bringen Sie ihn ausgefüllt mit.
Bitte bringen Sie alle Medikamente, Nahrungs-Ergänzungsmittel
und Nahrungsmittel, die Sie möglicherweise nicht vertragen
mit, damit ich Sie hier testen und einordnen kann. Sie
freuen sich sicher, wenn wir Sie bald mit Namen und Ihrer
Geschichte kennen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass man dazu
die visuellen, optischen Fähigkeiten unserer Hirne
gut unterstützen kann, in dem Sie ein Foto
von sich mitbringen. So sind Sie bei jedem Telefongespräch
präsenter. Es muss kein "Starfoto" sein.
Einfaches Passfoto oder nötigenfalls ausgeschnittene
Urlaubsfotos reichen völlig. Wir können das Foto
auch hier anfertigen.
Für das Erstgespräch nehme ich mir gerne viel
Zeit, um Sie und Ihre Probleme gut kennenzulernen und deshalb
haben wir min. 60 Minuten in unserem Terminkalender für
Sie reserviert. Sollte es Ihnen wider Erwarten nicht möglich
sein, den Termin einzuhalten, bitten wir um eine rechtzeitige
Absage (24 Stunden vorher).
Hausbesuche
Bitte geben Sie uns möglichst früh Bescheid, wenn
Sie einen Hausbesuch wünschen. Wenn möglich versuchen
Sie bitte in die Praxis zu kommen, da wir hier umfassendere
Untersuchungs- und Therapiemöglichkeiten haben.
Was ist eine Privatpraxis?
Privatpraxis heißt, dass eine Abrechnung über eine
Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich
ist. Es ist keine sogenannte "vertragsärztliche
Praxis". Zu uns kann jeder zur Behandlung kommen. Die
Behandlungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für
Ärzte abgerechnet und erstattet von:
1. Privaten Krankenversicherungen
2. Sowie teilweise von gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie
für das laufende Jahr die Kostenerstattung gewählt
haben.
Ad 1. Erläuterung zu Privaten Versicherungen:
Die privaten Krankenversicherer haben derzeit aufgrund wirtschaftlicher
Probleme teilweise ein rigoros abweisendes Erstattungsverhalten
insbesondere bei naturheilkundlichen Verfahren und Medikamenten.
Manchmal wird dies mit medizinisch völlig irrelevanten
Begründungen gestützt. Manche Privatversicherer
gehen soweit, wie es bei den Gesetzlichen Krankenkassen schon
üblich ist, nämlich keine Medikamente mehr zu erstatten,
die nicht verschreibungspflichtig sind.
Das heißt im Klartext:
Wenn ein Medikament keine Nebenwirkungen hat und deshalb nicht
verschreibungspflichtig ist, wird es nicht erstattet!!! Ein
Medikament , das wegen seiner möglichen Nebenwirkungen
von einem Arzt verschrieben werden muss, wird erstattet. Wegen
dieser absurden Regelung müssen Sie leider momentan davon
ausgehen, dass einige der von mir empfohlenen Medikamente
von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht erstattet wird.
Zwar verfüge ich über große Erfahrung mit
dem Erstattungsgebahren der Versicherer, aber durch die großen
Umstrukturierungen derzeit kann ich Ihnen nicht immer im Voraus
sagen, welche Medikamente mit Sicherheit erstattet werden.
Ad2. Erläuterungen zur Kostenerstattung
bei den gesetzlichen Kassen:
• Merkblatt im PDF-Format»
• Antrag auf Kostenerstattung im
PDF-Format» oder als Word-Dokument»
In allen anderen Fällen bekommen Sie keine Erstattungen.
Die Inanspruchnahme eines Privatarztes ist dann vergleichbar
mit den sogenannten "IgeL -Leistungen". Das sind
Leistungen eines Vertragsarztes außerhalb der Bestimmungen
der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten Sie komplett
selbst tragen.
Sollten Sie diesbezüglich Unklarheiten oder Fragen
haben, stehen wir Ihnen gerne zu Auskünften zur Verfügung.
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