Willkommen bei Dr. med. Axel Bolland

Herzlich willkommen in meiner Praxis.

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"27 Jahre Arbeit widme ich der Naturheilkunde in meiner Praxis. Von Kind an erlebte ich die Heilerfolge der Therapien Felkes. Bis heute bildet sein Konzept „Die Synthese, die Zusammenführung“ aller möglichen naturheilkundlichen Methoden zum Einen, dem Gesunden, das Ziel.

Ich bin 1988 aus dem Kassenwesen ausgestiegen, da meiner Meinung nach Naturheilkunde darin nicht ausreichend etabliert werden kann. Seitdem arbeite ich privatärztlich im Bereich Allgemeinmedizin mit naturheilkundlicher Ausrichtung, insbesondere Akupunktur."

Jeder ist herzlich willkommen!

Genaue Informationen zur Frage "was ist eine Privatpraxis?" im Anhang. Eine Aufzählung und Beschreibung meiner verschiedenen Behandlungsmethoden finden klicken Sie unter Leistungen». Möchten Sie wissen, wer Sie behandeln wird, dann schauen Sie unter Praxisleitung» und Praxisteam». Wenn Sie bereits Patient unserer Praxis sind und ein Folgerezept brauchen, können Sie es unter Rezept online» direkt anfordern. In unseren Praxiszeiten» können Sie entnehmen, wann unsere Praxis besetzt ist. Sie suchen weitere Informationen rund um meine Praxis? Sie finden es im Infomaterial».


Was ist eine Privatpraxis?
Privatpraxis heißt, dass eine Abrechnung über eine Chipkarte der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist. Es ist keine sogenannte "vertragsärztliche Praxis". Zu uns kann jeder zur Behandlung kommen. Die Behandlungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und erstattet von:
1. Privaten Krankenversicherungen
2. Sowie teilweise von gesetzlichen Krankenkassen, wenn Sie für das laufende Jahr die Kostenerstattung gewählt haben.

Ad 1. Erläuterung zu Privaten Versicherungen:
Die privaten Krankenversicherer haben derzeit aufgrund wirtschaftlicher Probleme teilweise ein rigoros abweisendes Erstattungsverhalten insbesondere bei naturheilkundlichen Verfahren und Medikamenten. Manchmal wird dies mit medizinisch völlig irrelevanten Begründungen gestützt. Manche Privatversicherer gehen soweit, wie es bei den Gesetzlichen Krankenkassen schon üblich ist, nämlich keine Medikamente mehr zu erstatten, die nicht verschreibungspflichtig sind.

Das heißt im Klartext:
Wenn ein Medikament keine Nebenwirkungen hat und deshalb nicht verschreibungspflichtig ist, wird es nicht erstattet!!! Ein Medikament , das wegen seiner möglichen Nebenwirkungen von einem Arzt verschrieben werden muss, wird erstattet. Wegen dieser absurden Regelung müssen Sie leider momentan davon ausgehen, dass einige der von mir empfohlenen Medikamente von Ihrer privaten Krankenversicherung nicht erstattet wird.
Zwar verfüge ich über große Erfahrung mit dem Erstattungsgebahren der Versicherer, aber durch die großen Umstrukturierungen derzeit kann ich Ihnen nicht immer im Voraus sagen, welche Medikamente mit Sicherheit erstattet werden.

Ad2. Erläuterungen zur Kostenerstattung bei den gesetzlichen Kassen: 
• Merkblatt im PDF-Format»
• Antrag auf Kostenerstattung im PDF-Format» oder als Word-Dokument»
In allen anderen Fällen bekommen Sie keine Erstattungen. Die Inanspruchnahme eines Privatarztes ist dann vergleichbar mit den sogenannten "IgeL -Leistungen". Das sind Leistungen eines Vertragsarztes außerhalb der Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen, deren Kosten Sie komplett selbst tragen.
Sollten Sie diesbezüglich Unklarheiten oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zu Auskünften zur Verfügung.

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